Über das Vorhaben

Mit dem integrativen Monitoring der Großschutzgebiete soll eine bundeseinheitliche Übersicht über die Entwicklung der einzigartigen Lebensräume der Nationalparke und Biosphärenreservate geschaffen werden.

Ziel des Vorhabens

Das Ziel des Vorhabens ist es, ein bundesweit einheitliches, integratives Monitoringprogramm zu etablieren, um die Qualität des deutschen Großschutzgebietssystems langfristig zu sichern und nachweislich internationale Verpflichtungen und nationale Berichtspflichten zu erfüllen.

Das integrative Monitoring mit webbasierter Datenbank soll die bisher fehlende Darstellung der Qualität der Nationalparke und Biosphärenreservate gewährleisten sowie die erreichten Ziele der Schutzgebiete dokumentieren und managementrelevante Daten für die Gebiete selbst, wie auch für Bund und Länder zur Verfügung stellen.

Beschreibung des Vorhabens

Diese webbasierte Datenbank stellt die Ergebnisse eines gemeinsamen bundesweiten Monitoringprogramms, welches ökologische, ökonomische, soziale bzw. soziokulturelle Parameter berücksichtigt und miteinander verbindet, für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung. Dazu wurden seit 2008 Indikatoren entwickelt und erprobt mit denen man den Erfolg von Managementmaßnahmen langfristig messen und bewerten kann.

Im Fokus des Monitorings steht die Erfassung von 42 Indikatoren, die sich in die Bereiche Naturhaushalt/Biodiversität, Verwaltung/Management, Bildung/Kommunikation, Forschung/Monitoring, nachhaltige Landnutzung sowie Regionalentwicklung gliedern. Dabei werden viele der Indikatoren durch die Verwaltungsstellen der Schutzgebiete erhoben und in die Datenbank eingetragen. Einige der Indikatoren werden von der Koordinierungsstelle bei Bund und Ländern abgefragt, über Geodaten berechnet oder auf regionalstatistischer Grundlage bereitgestellt. Die Rolle der zentralen Koordinierungsstelle übernimmt die Geschäftsstelle des Dachverbands Nationale Naturlandschaften e.V.

Die drei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erprobung und Implementierung des integrativen Monitorings hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Die Verstetigung des Monitorings ist durch eine Kostenübernahme der Bundesländer gesichert.